Der Verein

Der gemeinnützige Verein PRAEVENIRE hat sich das Ziel gesetzt, ein Wegweiser in die Zukunft zu sein. Die interessenunabhängige Plattform möchte in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Expert:innen die Gesundheit der Menschen fördern und durch Good-Practice-Beispiele unterstützen.

Vereinsdaten

PRAEVENIRE – Gesellschaft zur Optimierung der solidarischen Gesundheitsversorgung

Rechtsform: Gemeinnütziger Verein

ZVR-Nummer: 1710176125

UID: ATU75113468

Lazarettgasse 13B, 1090 Wien

Kontakt

Vereinszweck

Förderung der Gesundheit der Menschen auf den Gebieten der Gesundheitskompetenz, Prävention, Früherkennung von Krankheiten, extra- und intramurale Versorgung, Rehabilitation und Reintegration (gemeinnütziger Zweck gemäß § 34 BAO).

Das PRAEVENIRE Board

Der Verein wird vom Vorstand unter der Präsidentschaft von Dr. Hans Jörg Schelling geleitet. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch einen Beirat und ein National Medical & Expert Board.

S

Dr. Hans Jörg Schelling

Präsident

G

Mag. Gunda Gittler

Board-Mitglied

R

Dr. Erwin Rebhandl

Board-Mitglied

R

Prof. Dr. Reinhard Riedl

Board-Mitglied

C

Dr. Thomas Czypionka

Board-Mitglied

Organisation

Als Partner für die PRAEVENIRE Organisation haben sich Dr. Hans Jörg Schelling und der Vorstand dazu entschlossen, mit der PERI Group als professionellem Dienstleister mit langjähriger Erfahrung im Gesundheitsbereich zu kooperieren. Die PERI Change ist zentraler Ansprechpartner für die Organisation und Finanzierung von PRAEVENIRE, begleitet die Gesundheitskommunikation und unterstützt in der Zusammenführung von Wissen und Expert:innen.

Vereinsstatuten

Die vollständigen Statuten des Vereins PRAEVENIRE.

1. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen „PRAEVENIRE – Gesellschaft zur Optimierung der solidarischen Gesundheitsversorgung“. Der Verein hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das In- und Ausland.

2. Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Gesundheit der Menschen auf den Gebieten der Gesundheitskompetenz, Prävention, Früherkennung von Krankheiten, extra- und intramurale Versorgung, Rehabilitation und Reintegration. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet.

3. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Als ideelle Mittel dienen: Konzeption und Organisation von Gesundheitsforen, Herausgabe von Publikationen, Unterstützung der Entscheidungsträger. Die materiellen Mittel werden aufgebracht durch Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen, Sponsorengelder und sonstige Zuwendungen.

4. Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder beteiligen sich voll an der Vereinsarbeit. Außerordentliche Mitglieder fördern die Tätigkeit durch erhöhte Beiträge.

8. Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer, der wissenschaftliche Beirat und das Schiedsgericht.

11. Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: dem Präsidenten und seinem Stellvertreter, dem Kassier und dem Schriftführer. Die Funktionsperiode beträgt drei Jahre; Wiederwahl ist möglich.

15. Wissenschaftlicher Beirat

Der wissenschaftliche Beirat besteht aus mindestens 6, höchstens 12 Persönlichkeiten der Wissenschaft und Forschung im In- und Ausland. Die Mitglieder werden vom Vorstand ernannt.

17. Freiwillige Auflösung

Die freiwillige Auflösung kann nur in einer außerordentlichen Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Das Vereinsvermögen ist an eine gemeinnützige Organisation mit identischer Zielsetzung zu übergeben.

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